Schnell und professionell
Hilfe im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht für Hürth und Erftkreis
Telefon: 0800 - 724 34 38
der 02233 - 97 80 86
Wenden Sie sich in unserer Kanzlei an Herrn Rechtsanwalt Wöllert. Profitieren Sie von dessen großer Erfahrung. Herr Rechtsanwalt Wöllert ist
Fachanwalt für Verkehrsrecht. Haben Sie einen Verkehrsunfall gehabt? Sind Sie geblitzt worden? Worum geht es?
Zu welchem Punkt kann er Ihr Problem lösen?
- Unfallschadenregulierung
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahren unter BTM-Einfluss
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstöße
- Nötigung im Straßenverkehr
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Sind Sie beim Autokauf betrogen worden?
Einzelne Themenbereiche zum Straßenverkehrsrecht:
Verkehrsunfall Schmerzensgeld Gutachten
Bei einem Autounfall oder Motorradunfall können Sie uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800-243438 (Sprechzeiten von 8:30 bis 18:00 Uhr) oder unter 02233-978086 anrufen.
oder Sie senden uns einfach eine Email. Wir melden uns dann zu Ihrem Verkehrsunfall so schnell wie möglich (meist binnen 24 Stunden) und versuchen Ihnen zu helfen.
Wenn es Sie richtig böse erwischt haben sollte, kommen wir zu Ihnen in das Krankenhaus und helfen direkt vor Ort.
Wir ermitteln für Sie die Versicherung Ihres Unfallgegners, besorgen Ihnen einen Gutachter, setzen uns mit Ihrem Arzt in Verbindung und machen Ihre Schadensersatzansprüche geltend. Sie werden von uns immer über den aktuellen Stand informiert.
Führerschein Führerscheinentzug Fahrverbot
Sind Sie unter Einfluss von Alkohol, Cannabis, thc oder Marihuana gefahren? Oder Sie benötigen Hilfe, weil Sie zu schnell gefahren sind?
In der Regel wird das Fahrverbot oder die Entziehung des Führerscheins im Bußgeldbescheid angedroht oder Sie haben einen Strafbefehl erhalten. Meistens hat die Polizei den Führerschein direkt einkassiert.
Nur über den Einspruch lässt sich die Sperrzeit bzw. die Dauer des Fahrverbotes verkürzen. Allerdings ist Eile geboten. Zwei Wochen ab Zustellung haben Sie Zeit.
Wichtig ist der sofortige Einblick in die amtliche Ermittlungsakte - und diese Akteneinsicht erhalten Sie nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Welche Verteidigungsstrategie kann Aussicht auf Erfolg haben? Wie müssen Sie sich verhalten - gerade am Anfang, wenn Sie Post von der Polizei bekommen?
Haben Sie Fragen zur Verkürzung der Sperrfrist, zur Umgehung des Fahrverbotes oder zur MPU?
Wir stehen Ihnen bundesweit gerne unter 02233 - 978086
(Sprechzeiten von 8:30 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung
Sie haben eine Anzeige erhalten? Und sollen wieder zahlen?
Sie haben entweder direkt vor Ort von der Polizei eine schriftliche Verwarnung erhalten, oder Ihnen wurde ein Anhörungsbogen, oder ein Bußgeldbescheid zugestellt.
Grund für die Anzeige: Punktekatalog, Promille-Grenzwerte
Sie können sich gegen den Bußgeldbescheid mit einem Einspruch wehren. Nur mit dem Einspruch können Sie verhindern, daß der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Wichtig ist jetzt der Einblick in die amtliche Ermittlungsakte - und diese Akteneinsicht erhalten Sie nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.
Sie wollen Einspruch einlegen? Das Fahrverbot verhindern?
Wir stehen Ihnen bundesweit gerne unter 0800 - 724 34 38 (Sprechzeiten von 8:30 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung oder Sie senden uns einfach eine Email Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Wir melden uns dann bei Ihnen so schnell wie möglich. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.
Sie finden uns bei google unter den Suchbegriffen "fachanwalt verkehrsrecht koeln" oder "verkehrsanwalt koeln". Wenn Sie mögen, nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Rufnummer 0800 724 34 38. Wir kümmern uns. Hauptsächlich bei den Amtsgerichten Köln, Brühl, Kerpen und Bergheim.
Interessante Urteile zum Verkehrsrecht
Das OLG Düsseldorf hat im Juli 2013 ein für die Praxis im Verkehrsrecht wichtiges Urteil gefällt.
Die Frage, an welchem Ort beim Gebrauchtwagenkauf im Falle des Rücktritts der Kauf rückabgewickelt werden muss, beantwortet der
22. Zivilsenat wie folgt.
"Einheitlicher Erfüllungsort für alle Rückgewähransprüche nach Rücktritt des Käufers von einem Gebrauchtwagenkaufvertrag ist der Ort,
an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß."
Das bedeutet, daß der Käufer nicht zum Wohnsitz oder Betriebsitz des Verkäufers fahren muss, um das Auto zurück zu geben und sein
Geld wieder zu erlangen.
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Urteil des BGH vom 19.2.2013 Az. VI ZR 69/12 bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten nach Verkehrsunfall
Eine verklagte KFZ-Haftplichtversicherung war auf die Idee gekommen, aus den vom KFZ Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten pauschal 10 % angeblich nicht angefallene Sozialabgaben und Lohnnebenkosten in Abzug zu bringen. Diesem Vorgehen hat der BGH eine Absage erteilt. Auch bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens muss die Versicherung zahlen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Wöllert. Fachanwalt für Verkehrsrecht.