Rechtsanwalt Huerth - Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht

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Rechtsanwalt Wöllert

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sudetenstraße 62,

50354 Hürth 

Telefon: 02233 97 80 86

Telefax: 02233 97 71 33

 


 

In Kooperation mit
Elke H.Röllinghoff
Rechtsanwältin und Mediatorin
Oberländer Ufer 150 A
50968 Köln

 


 

Zulassung/Aufsichtsbehörde 
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln

Immer wieder. Betrug beim Autoverkauf.

 

Wir helfen Ihnen bei Rückabwicklung und Schadensersatz.

TEL. 02233 - 978086 Fax 02233 - 977133

EMAIL info @ woellert-rechtsanwaelte.de

 


Mängel werden verschwiegen. Unfallfreiheit wird zugesichert. Autos werden als tip top angepriesen.

 

Oft zu beobachten: Der Händler verkauft ein Auto. Unter Ausschluss jedweder Gewährleistung. Spätere Begründung im Rechtsstreit: Genau dieses Auto habe er als Privatmann verkauft.

 

Und die Gerichte urteilen nach der Beweislast. Wissen Sie, wer was beweisen muss, wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder diesen wegen arglistiger Täuschung anfechten wollen?

 

Wir wissen es. Anwaltskanzlei seit 1979. W Ö L L E R T Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Telefon 02233 - 978086

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Wo immer Sie Hilfe benötigen, wir treten an Ihre Seite und übernehmen Verantwortung. Mit gesunder Hartnäckigkeit vertreten wir Ihre Interessen. Die erste Vorprüfung Ihrer Rechtsfrage, die Sie uns telefonisch oder mit einer Email stellen, ist kostenfrei.

 

Wir leben von unserem Beruf. Und seien Sie sicher, dies können wir nur dann, wenn wir täglich für Sie Top-Leistung abliefern und Sie uns weiterempfehlen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Wissen. Dieses Wissen erweitern wir beständig. Seit Jahren beziehen wir darum jeden Monat aktuelle juristische Fachliteratur, wie NJW oder Verkehrsrecht-Aktuell und informieren uns über die neueste Rechtsprechung.

 

Wir sind gerne Juristen. Wenn Sie mögen, gerne Ihre Anwälte.

 

Einzelne Themenbereiche zum Autokauf

 

Garantie im Kaufvertrag

Viele Autokäufer meinen, der Verkäufer habe Ihnen eine Garantie auf die Mangelfreiheit des gekauften Autos gegeben. In vielen Fällen handelt es sich jedoch nicht um eine Garantieerklärung, sondern nur um die gesetzliche Gewährleistung.

Die genauen Einzelheiten können wir nur nach Einsicht in Ihren schriftlichen Kaufvertrag erkennen. In diesem Zusammenhang müssen wir vorsichtshalber erwähnen, daß auch mündliche Vereinbarungen über den Kauf des Autos Kaufverträge sind. Wir haben über die Jahre immer wieder Mandanten in unserer Kanzlei beraten, die anfänglich meinten, sie hätten keinen Kaufvertrag geschlossen und seien damit rechtlos. Dies ist allerdings nicht der Fall. Auch der mündliche Vertrag "beeinhaltet" für den Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Im Gesetz ist vorgesehen, daß der Verkäufer die Ware frei von Sachmängeln an den Käufer zu übergeben hat. Liegt ein Sachmangel vor, hat der Käufer vorrangig einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form von Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung. Er muss den Verkäufer unter Fristsetzung entsprechend auffordern. Kommt der Verkäufer der Aufforderung nicht nach, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Auch müssen wir aus der beruflichen Erfahrung heraus auf etwas hinweisen. Bei vielen Käufern ist die Meinung verbreitet, er könne ohnehin binnen zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages durch Widerruf davon Abstand nehmen, egal ob ein Mangel am Auto vorliegt oder nicht. Dies ist allerdings nicht der Fall. Der Widerruf ist grundsätzlich nur bei Fernabsatzgeschäften möglich, z. B. dann, wenn der Käufer das Fahrzeug über das Internet erworben hat. Die Einzelfälle können wir hier nicht alle konkret darstellen. Hier sollten Sie zu Ihrem persönlichen Fall immer fachlichen Rat einholen.

Grundsätzlich können Sie also nur vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer den Sachmangel nicht behebt oder keinen Ersatz beschaffen kann. Das Gesetz bietet allerdings noch weitere Möglichkeiten, nämlich dann, wenn der Verkäufer Sie arlistig getäuscht hat. Bei dieser Fallkonstellation argumentieren Verkäufer von Gebrauchtwagen bisweilen damit, daß sie z.B. von einem Unfall des Fahrzeuges nichts gewußt hätten. Gleichwohl ist es indes so, daß oftmals die Frage des Käufers nach Unfallfreiheit der Verkäufer diese mit einem "Ja" beantwortet hat. In einem solchem Fall ist der Bundesgerichtshof käuferfreundlich. Danach handelt der Verkäufer bereits arglistig, wenn er trotz Unkenntnis ohne tatsächliche Grundlagen unrichtige Angaben "ins Blaue hinein macht".

Unabhängig davon stellt die Unfallfreiheit auch einen Sachmangel dar, nämlich wenn sie vertraglich vereinbart ist. Diese Vereinbarung kann auch mündlich getroffen worden sein.

Der Käufer des Autos oder überhaupt eines Fahrzeuges kann im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrages auch Aufwendungen vom Verkäufer ersetzt verlangen, die er nach Kauf z. B. für Zusatzausstattung getätigt hat.

Verjährung

Der Käufer muss im Fall eines Rechtsstreites beweisen, daß das Auto oder allgemein das Fahrzeug mangelbehaftet ist. Liegt ein Mangel vor, trifft den Verkäufer grundsätzlich die Beseitigungspflicht innerhalb der ersten zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeuges.

Bei mangelhafter Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist neu.

Bei arglistiger Täuschung durch den Verkäufer verjähren die Ansprüche des Käufers erst in drei Jahren ab Kenntnis, beginnend mit dem Ende des Jahres, in der die Kenntnis erlangt wurde.

Die den Käufer treffende Beweislast mildert das Gesetz in Teilbereichen ab. Handelt der Verkäufer gewerbsmäßig und der Käufer als Privatperson, dann vermutet das Gesetz bei einem Mangel am Fahrzeug, daß dieser schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges bestand. Dies gilt jedoch nur für die ersten sechs Monate. Für diesen Zeitraum trifft den Verkäufer die Beweislast der Mangelfreiheit. Danach wechselt die Beweislast wieder auf den Käufer über.

Urteile zum Autokauf und Gewährleistung

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Hier finden Sie Hilfe zu den Themen Autokauf, Gewährleistung, Rücktritt, Widerruf, Betrug, Autohändler, Mängel am Auto, Zusicherung, Motorschaden und alles rund um das Autorecht und Kaufvertrag.

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